Chronik

SPD-Politiker stellt Anfrage zur Neonazivergangenheit von AfD-Fraktionsmitgliedern

Dessau-Roßlau

Nachdem bekannt geworden ist, dass der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Rene Diedering (mehr dazu hier…) und (hier…) und (hier…), der zugleich das Amt des stellvertretender Ortsbürgermeister in Dessau-Kochstedt auskleidet, an einem Neonaziaufmarsch in Dresden teilgenommen hat, ist nun laut Mitteldeutsche Zeitung (MZ) die SPD-Fraktion in der Causa aktiv geworden. Demnach hat der Fraktionsvorsitzende Michael Fricke (mehr dazu hier…) im Stadtrat gefragt, ob Diedering uns sein AfD-Fraktionskollege Laures Nothdurft (mehr dazu hier…), der zugleich Ortsbürgermeisten in Roßlau ist (mehr dazu hier…), vor dem Antritt ihrer Ämter ordnungsgemäß darauf überprüft worden seien, ob sie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Hintergrund ist demnach der Umstand, dass  für so genannte Ehrenbeamte, also auch Ortsbürgermeister und deren Stellvertreter, das Landes- und Bundesbeamtengesetz gelte. Im Bundesbeamtengesetz stehe demnach, dass Beamter nur werden könne, „wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. Das Landesbeamtengesetz schreibt vor: „Zur Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber diese erforderliche Berufungsvoraussetzung erfüllt, hat die Einstellungsbehörde alle ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen“.

Ob der einschlägigen und hinreichend bekannten Neonazivergangenheit von Diedering und Nothdurft möchte der SPD-Politiker nun wissen, ob diese obligatorische Prüfung sorgfältig erfolgte. Michael Fricke bekommt die Antwort laut MZ von der Verwaltung schriftlich zugestellt.

Foto: Projekt GegenPart am 03. Juli 2024 in Dessau
Quellen: Mitteldeutsche Zeitung vom 28. Februar 2025; eigener Bericht