Oberbürgermeister erwirkt einstweilige Verfügung gegen Querdenkeraktivisten wegen KI-Video
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat der Wittenberger Oberbürgermeister Torsten Zugehör (parteilos) vor einer Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau eine einstweilige Verfügung gegen Holger List erwirkt. List ist ein bekannten Querdenkeraktivist aus der Lutherstadt, der die verschwörungsideologische Gruppierung „Reformation 2.0“ mitbegründet hat (mehr dazu hier…und hier…) und inzwischen für die rechtsoffene „Allianz der Bürger“ (AdB) im Stadtrat sitzt (mehr dazu hier…und hier…). Ihm wurde es unter Androhung von Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft untersagt, viele Passagen eines KI-generiertes Videos weiter zu verbreiten. Zudem wurde er aufgefordert, aus dem Netz zu nehmen. Der 17 Minuten lange Clip, der laut Lokalzeitung bei Facebook zuletzt 13.000 Aufrufe hatte, unterstellt Zugehör, Teil einer nie aufgeklärten Affäre um die angebliche Verstrickung von bekannten Persönlichkeiten in kriminelle Machenschaften im Leipzig der 1990er und 2000er Jahre zu sein. Holger List ließ sich anwaltlich von Martin Kohlmann, mithin dem Vorsitzenden der rechtsextremen Kleinstpartei „Freie Sachsen“, vertreten (mehr dazu hier…). Weil der Szeneanwalt zur Verhandlung am Landgericht aber nicht erschien und für dieses Verfahren Anwaltspflicht bestand, erging ohne Verhandlung ein so genanntes „Versäumnisurteil“. List habe demnach noch im Gerichtssaal angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Foto: Projekt GegenPart am 31. Oktober 2024 in Wittenberg
Quellen: Mitteldeutsche Zeitung vom 25. Februar 2026; eigene Bericht


