• Oberbürgermeister erwirkt einstweilige Verfügung gegen Querdenkeraktivisten wegen KI-Video

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat der Wittenberger Oberbürgermeister Torsten Zugehör (parteilos) vor einer Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau eine einstweilige Verfügung gegen Holger List erwirkt. List ist ein bekannten Querdenkeraktivist aus der Lutherstadt, der die verschwörungsideologische Gruppierung „Reformation 2.0“ mitbegründet hat und inzwischen für die rechtsoffene „Allianz der Bürger“ (AdB) im Stadtrat sitzt. Ihm wurde es unter Androhung von Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft untersagt, viele Passagen eines KI-generiertes Videos weiter zu verbreiten. Zudem wurde er aufgefordert, aus dem Netz zu nehmen. Der 17 Minuten lange Clip, der laut Lokalzeitung bei Facebook zuletzt 13.000 Aufrufe hatte, unterstellt Zugehör, Teil einer…

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine damals 16-jährige Person soll dabei auf der Plattform "TikTok" die verbotene NS-Parole "Deutschland erwache" gepostet haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Zwei damals Tatverdächtige (25 und 26 Jahre) sollen dabei öffentlich hörbar in einem Garten "Sieg Heil" skandiert haben.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Zwei damals 15-jährige Tatverdächtige sollen dabei an einem Skaterpark Hakenkreuzschmierereien angebracht haben.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 22-jähriger Angeklagter auf der Plattform "Tinder" den verbotenen Hitlergruß gepostet. Es erging eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein 45-jähriger Tatverdächtiger soll dabei in einem Supermarkt den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben.

  • Verurteilung wegen § 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 15-jähriger Angeklagter im Unterricht gegenüber einer ägyptisch stämmigen Lehrerin geäußert haben soll: "Geh zurück in dein Land". Es erging ein Schuldspruch mit Arbeitsauflagen.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein damals 15-jähriger Tatverdächtiger soll dabei an mehreren Fassaden Hakenkreuzschmierereien angebracht haben.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 44-jähriger Angeklagter in der Öffentlichkeit den verbotenen Hitlergruß gezeigt und zudem gegenüber zwei Migranten "Sieg Heil" skandiert hat.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 17-jähriger Angeklagter in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzbilder gepostet hat. Es erging ein Schuldspruch mit Arbeitsauflagen.