• Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 52-jährige Person auf X die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. Mai 2024.

  • Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 27-jährige Person auf TikTok die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 17. Mai 2024.

  • Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 40-jährige Person auf der Plattform Facebook ein Hakenkreuzfoto eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 24. Oktober 2024.

  • Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 56-jährige Person auf der Plattform "You Tube" die verbotene Parole "Deutschland erwache" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 19. Mai 2024.

  • Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 23-jährige Person zu Teilnehmenden einer Demonstration den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 27. April 2024.

  • Verurteilung wegen § 111 (Öffentlicher Aufruf zu Straftaten)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §111 (Öffentlicher Aufruf zu Straftaten) ein Urteil erging. Demnach soll ein Jugendlicher auf TikTok zu Straftaten gegen Muslime aufgerufen haben. Nach § 45 II JGG verhängte das Gericht eine erzieherische Maßnahme. Die Tat geschah am 07. April 2024.

  • Zahlung einer Geldstrafe wegen § 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksvernetzung) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Demnach soll eine 22-jährige Person rassistische Inhalte gepostet haben. Die Tat geschah am 20. Januar 2024.

  • Verurteilung wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksverhetzung) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 18-jährige Person in WhatsApp einen antisemitischen und volksverhetzenden Kommentar verfasst haben. Es wurde eine Verwarnung und Arbeits- und Geldauflage nach Jugendstrafrecht verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

  • Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen der Paragraphen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §303 (Sachbeschädigung) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 47-jährige Person in den Lack mehrerer PKW`s Hakenkreuze eingeritzt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

  • Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 59-jährige Person u. a. in der Öffentlichkeit mehrmals "Sieg heil" gerufen haben. Es wurde eine Gefängnisstrafe von 8 Monaten verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.