Kleine Anfrage zu Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“ (KRD)
Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass am 13. Mai 2025 in Zusammenhang mit dem bundesweiten Verbot (mehr dazu hier…) der Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“ (KRD) ein Wohnobjekt im Landkreis Wittenberg durchsucht wurde. Wohnungseigentümer war dabei ein Mann, der für das KRD „verwaltungsspezifische Tätigkeiten“ durchgeführt habe. Ihm sei auch die entsprechende Verbotsverfügung zugestellt worden. In der Antwort listet die Landesregierung zudem 41 Veranstaltungen des KRD in Wittenberg auf, die die Gruppierung von 2015 bis 2022 dort durchgeführt hat. Darunter kostenpflichtige Seminare wie „Systemausstieg – Basismodul“, „Freies Unternehmertum im Königreich Deutschland“ oder „Wunschseminar: Frag Peter!“, für die die Teilnehmenden zum Teil horrende Gebühren zahlen mussten. Demnach befanden sich zeitweise und vor dem Verbot drei Objekte in den Wittenberger Ortsteilen Apollensdorf, Nudersdorf und Reinsdorf im KRD-Besitz. Zudem schlossen sich einige regionale Gewerbetreibende, wie zum Beispiel das Ladengeschäft „Kieken und Koofen“, den KRD-Strukturen an. Der selbsternannte „König von Deutschland“, der gelernte Koch und Karatelehrer Peter Fitzek, gilt als zentrale Führungspersönlichkeit des KRD. Er kam dutzende Mal mit dem Gesetz in Konflikt und wurde zuletzt vom Landgericht Dessau in einem Berufungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt (mehr dazu hier…). Seit dem KRD-Verbot sitzt er in Haft. Das KRD argumentierte auch immer wieder antisemitisch, weswegen es von einigen Landesverfassungsschutzämtern auch als rechtsextrem eingestuft wurde (mehr dazu hier…).

Foto: Projekt GegenPart am 29. Juli 2024 in Dessau-Roßlau (Landgericht)
Quellen: Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/5935) vom 09. September 2025 auf Kleine Anfrage (KA 8/3144); eigener Bericht


