
Bundesinnenminister verbietet Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“
Wie gleich mehrere Leitmedien berichteten, hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das 2012 in der Lutherstadt Wittenberg gegründete „Königreich Deutschland“ (KRD) um dessen selbsternannten „Souverän“ Peter Fitzek verboten. Es gab Durchsuchungen in 14 Objekten in den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt, es gab drei Festnahmen, darunter Fitzek. Dieser wurde noch am gleichen Tag zur Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe überstellt. Bis dahin war die Gruppierung die größte Reichsbürgerstruktur in der Bundesrepublik mit mehreren hundert Anhängern und Mitgliedern aus dem In- und Ausland. Fitzek selbst geriet immer wieder im Konflikt mit der Justiz und saß dafür auch im Gefängnis bzw. wurde dafür verurteilt, u. a. wegen Fahren ohne Führerscheins, Körperverletzung oder illegaler Bank- und Versicherungsgeschäfte (mehr dazu hier…) und (hier…) und (hier…) und (hier…). Das KRD argumentierte auch immer wieder antisemitisch, weswegen es von einigen Landesverfassungsschutzämtern auch als rechtsextrem eingestuft wurde (mehr dazu hier…). Schon in den letzten eineinhalb Jahren schätzen staatliche Stellen ein (mehr dazu hier…), dass das KRD auf Grund zahlreicher Razzien und Beschlagnahmungen strukturell geschwächt sei nachdem es ihm Jahre zuvor noch gelungen war, in über 10 Bundesländer zu „expandieren“ und auch große Immobilien und Schlößer für so genannte „Gemeinwohldörfer“ zu erwerben. In der jetzigen Verbotsbegründung hob Alexander Dobrindt hervor, dass das KRD sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik richte, eine Art „Gegenstaat“ geschaffen habe und zudem wirtschaftskriminelle Strukturen betreibe.

Quellen (Auswahl): mdr.de, tagesschau.de und bild.de (gesehen am 13. Mai 2025); eigener Bericht