Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Dessau-Roßlau
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Fotos eines Mannes mit Hakenkreuztattoos als Profilbild bei WhatsApp ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Es wurde eine Verwarnung mit dem Vorbehalt einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen ausgesprochen. Die Tat geschah am 7. September 2022.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1608) vom 16. Juni 2023