Chronik

Verurteilung wegen §223 StGB (Körperverletzung)

Dessau-Roßlau
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen eines versuchten Angriffes auf Migrant:innen, ausländerfeindlicher Beleidigungen, Hitlgergrüßen sowie „Sieg Heil“-Rufen ein Urteil wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung), §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), §130 (Volksverhetzung) und §185 (Beleidigung) gesprochen worden ist. Es wurde Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung festgelegt. Die Taten geschahen zwischen dem 24. August 2019 un dem 2. Februar 2020.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1609) vom 16. Juni 2023