Bericht über die Historie von Angriffen auf internationale Studierende
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet in einer längeren Online-Reportage über teils rechtsextrem und rassistisch motivierte Angriffe auf internationale Studierende an der Hochschule Anhalt am Standort Köthen. Aufhänger für den Bericht war demnach eine neonazistische Attacke auf einen Studierendenwohnheim im Juni letzten Jahres in der Bachstadt.
Syrische Schülerinnen in Sekundarschule attackiert
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, kam es bereits am 03. März 2025 an der Sekundarschule Kreuzberge in Dessau-Süd zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Schüler:innen mit Beleidigungen, Bedrohungen und auch Verletzungen. Dabei wurden laut einer Polizeisprecherin zwei syrische Schülerinnen (14 und 15) verletzt, die zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus gebracht werden mussten.
Rassistischer Übergriff am Hauptbahnhof
Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, ist am Dessauer Hauptbahnhof zu einer rassistischen Attacke gekommen. Demnach sei ein noch unbekannter Geschädigter auf dem Bahnsteig 3 aus dem Regionalexpress aus Magdeburg ausgestiegen, um dann von zwei Tätern unvermittelt geschubst und wegen seiner Hautfarbe rassistisch beleidigt worden zu sein.
Anzeige wegen §306 (Brandstiftung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §306 (Brandstiftung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 46 alter Mann soll dabei aus fremdenfeindlichen Motiven einen Migranten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 26. Oktober 2021.
Verurteilung wegen §86a, §223, §224 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 41 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt, gewürgt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juni 2018.
Verurteilung wegen §223, §224 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 26 und eine 33 Jahre alte Person soll eine Person beschimpft und mit einer Bierflasche beworfen haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 9 Monaten, respektive 1 Jahr und 6 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. September 2021.
Verurteilung wegen §185, §223
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §185 (Beleidigung) und §223 StGB (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 45 Jahre alte Person soll einen Migranten beschimpft und ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 28. Juli 2023.
Verurteilung wegen § 223 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 46 Jahre alte Person soll einen Migranten in den Nacken geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. August2021.
Anzeige wegen §223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.