• Verurteilung wegen §86a, §223, §224 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 41 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt, gewürgt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juni 2018.

  • Verurteilung wegen §223, §224 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 26 und eine 33 Jahre alte Person soll eine Person beschimpft und mit einer Bierflasche beworfen haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 9 Monaten, respektive 1 Jahr und 6 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. September 2021.

  • Verurteilung wegen §185, §223

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §185 (Beleidigung)) und §223 StGB (Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 45 Jahre alte Person soll einen Migranten beschimpft und ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 28. Juli 2023.

  • Verurteilung wegen § 223 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 46 Jahre alte Person soll einen Migranten in den Nacken geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. August2021.

  • Anzeige wegen §223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2364) vom 8. August 2024

  • Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Verurteilung wegen § 224 StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 23 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 26. Oktober 2021.

  • Rassistische motivierte Gewalttat

    Wie Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgaben, kam es zu einer rassistisch motivierten Gewaltstraftat in Roßlau. Demnach sei eine 27-jährige Frau aus Burkina Faso von einem 24-jährigen Tatverdächtigen zunächst mehrfach rassistisch beschimpft und beleidigt und schließlich von ihrem Fahrrad gestoßen worden. Als die Frau am Boden lag, habe der Täter die Frau weiter mit Schlägen und Tritten malträtiert. Als sich die 27-Jährige vom Boden erhoben hatte, sei sie abermals umgestoßen worden. Auf Grund der Verletzungen musste die Geschädigte im Krankenhaus behandelt werden. In der Folge wurde zudem ein öffentlicher Zeugenaufruf gestartet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Anzeige wegen §223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.