• Hakenkreuze und Beleidigungen in von ausländischen Studierenden genutzten Wohnblock

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben drei minderjährige Tatverdächtige mutmaßlich in einem Wohnblock in der Antoinettenstraße zahlreiche, rechtsextreme Schmierereien angebracht, darunter mehr als zehn Hakenkreuze sowie rassistische und fremdenfeindliche Parolen. Die Tatverdächtigen wohnen laut MZ-Erkenntnissen selbst in dem Haus, das auch von vielen ausländischen Studierenden der Hochschule Anhalt genutzt wird. Zuletzt waren im Juni 2025 in einem Parkhaus in Dessau-Nord dutzendfach Hakenkreuzschmierereien, homophobe Beleidigungen und positive Bekenntnisse zur in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD in Graffitiform aufgetaucht.

  • Rassistische Parole und rechtsextreme Zahlencodes im öffentlichen Raum

    Auf einer Parkbank in der Nähe eines Spielplatzes auf dem Bismarckplatz wird das offenbar mit einem blauen Permanentmarker aufgetragene, rassistische N-Wort festgestellt. Gleich daneben finden sich indes die rechtsextremen Zahlencodes „14“ und „88“. In der Kleinstadt an der Elbe kommt es immer wieder zu ähnlich gelagerten Delikten.

  • Rassistische Parole und rechtsextreme Zahlencodes im öffentlichen Raum

    Auf einer Parkbank in der Nähe eines Spielplatzes auf dem Bismarckplatz wird das offenbar mit einem blauen Permanentmarker aufgetragene, rassistische N-Wort festgestellt. Gleich daneben finden sich indes die rechtsextremen Zahlencodes „14“ und „88“. In der Kleinstadt an der Elbe kommt es immer wieder zu ähnlich gelagerten Delikten (mehr dazu hier… und hier… und hier… und hier…). 

  • Rechtsextreme Aufkleber im öffentlichen Raum

    In Aken werden an der Dessauer Straße zwei rechtsextreme Aufkleber identifiziert. Bei dem Motiv mit der Aufschrift „Make Germany White again“ handelt es sich klar um eine rassistisch konnotierte Parole, die schon mehrmals in der Kleinstadt an der Elbe registriert wurde. Zudem ist die Ikonographie des Aufklebers durch die Farbkombination schwarz/weiß/rot geprägt, die in der Szene ideologisch aufgeladen ist und als Erkennungsmerkmal nach Innen und Außen fungiert. Das Motiv „Tradition statt Immigration“, visualisiert mit einem stilisierten DDR-Simsonmoped, bedient dabei im Kern den Kulturkampf von Rechts, deren deutungsmächtige Vertreterin die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestufte AfD ist. Das zeigt sich auch…

  • Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum

    Entlang der Dessauer Straße in Aken werden an sechs Orten Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ festgestellt. Das Motiv „Deutsch bleiben statt Mainstream“ versucht einerseits, alle gesellschaftspolitischen Diskurse aus dem demokratischen Spektrum, ganz gleich ob Debatten um Migration, Klimaschutz, Bildungspolitik oder Erinnerungskultur, zu diskreditieren. Zum anderen deuten die verwendeten Regenbogenfarben im Arrangement auf eine homophobe Motivation hin.

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll sich dabei in der Hofpause mit der Parole „Fuck all Niggars“ rassistisch geäußert haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 240 (Nötigung), Paragraph 185 (Beleidigung) und Paragraph 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 240 (Nötigung), 185 (Beleidigung) und 303 (Sachbeschädigung) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 50-jähriger Tatverdächtiger soll dabei einen dunkelhäutigen Postboten rassistisch als "Scheiß Kanake" bedroht und beleidigt und zudem dessen Brille beschädigt haben.

  • Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 35-Jähriger Mann in der Lutherstadt eine Person mit Migrationsbiographie fremdenfeindlich mit den Worten "Scheiß Kanake" beleidigt und mehrfach auf diese eingeschlagen habe.

  • Verwaltungsspitze stoppt Gremienfolge zu AfD-Antrag zur Arbeitspflicht für Asylbewerber:innen und Bürgergeldempfänger:innen

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat die Verwaltungsspitze das AfD-Anliegen, eine etwaige Arbeitspflicht für Asylbewerber:innen und Bürgergeldempfänger:innen auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen, vorerst gestoppt. Zur Begründung hieß es, dass der Inhalt dieser Fraktionsvorlage keinen Sachverhalt darstelle, der in die Zuständigkeit des Kommunalparlamentes falle.

  • Rechte Parolen und rassistische Gesänge bei Heimatfest

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, soll beim 45. Heimat- und Schifferfest in Roßlau während des Liedes "Lamour toujours" die rassistische Parole "Ausländer raus!" skandiert worden sein. Zudem hätten einige junge Männer dazu den verbotenen Hitlergruß gezeigt. Auf dem Messangerdienst WhatsApp kursierten dazu entsprechende Videosequenzen, wobei der Aufnahmeort darin nicht klar zu identifizieren sei. Öffentlich gemacht hatte die Vorfälle in einer Pressemitteilung (PM) der fraktionslose Stadtrat Paul Nolte, der zudem Mitglied der Linksjugend "Solid" ist.