Verurteilung wegen §86a, §223, §224 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 41 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt, gewürgt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juni 2018.
Verurteilung wegen §185, §223
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §185 (Beleidigung)) und §223 StGB (Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 45 Jahre alte Person soll einen Migranten beschimpft und ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 28. Juli 2023.
Verurteilung wegen § 223 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 46 Jahre alte Person soll einen Migranten in den Nacken geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. August2021.
Verurteilung wegen § 86a & §185 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) gesprochen worden ist. Eine 42 Jahre alte Person soll einen Migranten beleidigt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 15. Juni 2023.
Rassistische Attacke auf Studentenwohnheim
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben bislang unbekannte Täter einen Angriff auf einen Studierendenwohnheim der Hochschule Anhalt verübt und dabei Scheiben der Eingangstür beschädigt und die Gegensprechanlage zerstört. Zeugen haben zudem wahrgenommen, dass dabei auch rassistische Parolen wie „Ausländer raus“ gefallen sein sollen. Von der Attacke kursierten auch Videos im Netz, offensichtlich gefilmt von Bewohnern des Heims. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf 1.500 Euro, der Staatsschutz ermittelt. Besonders brisant ist, dass am Hochschulstandort Köthen viele ausländische Studierende eingeschrieben sind, die damit konkret und explizit bedroht werden.
Verurteilung wegen §185 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §185 StGB (Beleidigung) und $ 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Ein 52 Jahre alter Mann soll Migranten beschimpft und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 27. Juli 2022.
Deutliche Zunahme rassistischer und antisemitischer Gewalt
Laut Mitteldeutschem Rundfunk (MDR) sind die Fälle von rassistischer und antisemitischer Gewalt in den drei ostdeutschen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 zum Teil deutlich angestiegen. Dass belegen auch die Zahlen der Mobilen Opferberatung beim Miteinander e. V. für Sachsen-Anhalt, wonach sich ein Anstieg der Gewalttaten im Vergleich zum Vorjahr (2023: 163; 2022: 159) zeigte (mehr dazu hier…). Die Mobile Opferberatung dazu: „Statistisch gesehen wurden damit in 2023 alle ein bis zwei Tage Menschen in Sachsen-Anhalt aus rassistischen, queerfeindlichen, antisemitischen und weiteren rechten Motiven verletzt, bedroht und attackiert – mit teilweise langanhaltenden Folgen sowohl für die Betroffenen selbst…
AfD-Wahlkampfauftakt mit rassistischer Mobilisierung
Unter anderem auf einer social media-Plattform veröffentlichen einige AfD-Kandidaten für die am 09. Juni 2024 bevorstehende Kommunalwahl, darunter Rene Diedering, Joachim Nothdurft, Marcel Rother und Andreas Mrosek, einen Aufruf mit dem Titel „Nein zum UMA-Heim“. Das Pamphlet spielt in rassistischer Manier auf eine angeblich geplante Jugendhilfeeinrichtung für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge im Ortsteil Mosigkau an und kann als instrumentalisierter Auftakt des Wahlkampfes verstanden werden. Schließlich treten so Diedering, Nothdurft und Rother im Wahlbereich 4, der auch den Ortsteil Mosigkau umfasst, zur Stadtratswahl an und Andreas Mrosek kandidiert in Mosigkau für den Ortschaftsrat. In der Flugschrift ist u. an die Rede davon,…
Rassistische motivierte Gewalttat
Wie Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgaben, kam es zu einer rassistisch motivierten Gewaltstraftat in Roßlau. Demnach sei eine 27-jährige Frau aus Burkina Faso von einem 24-jährigen Tatverdächtigen zunächst mehrfach rassistisch beschimpft und beleidigt und schließlich von ihrem Fahrrad gestoßen worden. Als die Frau am Boden lag, habe der Täter die Frau weiter mit Schlägen und Tritten malträtiert. Als sich die 27-Jährige vom Boden erhoben hatte, sei sie abermals umgestoßen worden. Auf Grund der Verletzungen musste die Geschädigte im Krankenhaus behandelt werden. In der Folge wurde zudem ein öffentlicher Zeugenaufruf gestartet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.
Rassistische Berichterstattung
Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ berichtet in rassistischer und menschenfeindlicher Manier von einer angeblich geplanten Unterkunft für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge in Roßlau, gegen die die Neonazis bereits im August letzten Jahres mit einer Flugblattaktion mobil gemacht hatten. Der Post bezieht sich demnach auf eine neuerliche Berichterstattung zu der Jugendhilfeeinrichtung in der Mitteldeutschen Zeitung, die als "Lügenpresse" tituliert wird. Zudem ist in diskreditierender Form von "Asylmafia" oder "Asylforderern" die Rede.