Chronik

Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 130 (Volksverhetzung)

Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §130 (Volksvernetzung) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach wurde einem 20-Jährigen vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzfotos und weitere, volksverhetzende Inhalte gepostet zu haben. Das Gericht verurteilte zu gemeinnütziger Arbeit. Die Tat geschah am 19. Mai 2020.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2610) vom 07. Januar 2025