Chronik

Geldstrafe wegen Hakenkreuzschmierereien

Köthen (Anhalt), Amtsgericht

Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, ist ein Mann wegen Hakenkreuzschmierereien zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das zuständige Amtsgericht Köthen sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte vor gut zwei Jahren an einem Durchgang vom Innenhof des Schloss Köthen in Richtung Theaterstraße das inkriminierte Symbol angebracht habe. Laut der zuständigen Kulturstiftung sei dabei ein Sachschaden von € 1.000,00 entstanden. Mit Zustimmung der Polizei habe die Stiftung die Hakenkreuze mit so genannten Fensterkreuzen unkenntlich gemacht, die laut MZ noch heute zu sehen seien. Das Verfahren gegen einen ebenfalls angeklagten 20-Jährigen Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung nach kurzer Zeit eingestellt, obwohl auch dieser die Tat einräumte. Der Grund: Gegen den zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen wird seit Mitte Februar 2025 am Landgericht Dessau-Roßlau wegen versuchten Mordes verhandelt. Er soll am 17. August 2024 am Rande des Stadtfests in Aken einem Mann mit einem Messer zweimal in den Bauch und zweimal in den linken Oberarm gestochen haben. Ein dritter Angeklagter erhielt ebenfalls eine Geldstrafe, allerdings nur wegen Sachbeschädigung. Ihm konnte die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisation nicht nachgewiesen werden. 

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 09. April 2025