
Verurteilung wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aken (Elbe), Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach wurde einem 15-Jährigen vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzsticker gepostet zu haben. Das Gericht verhängte eine „Verwarnung“ nach Jugendstrafrecht. Die Tat geschah am 23. Februar 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2610) vom 07. Januar 2025