Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund von „Sieg Heil“ Rufen und antisemitischer Äußerungen ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) beantragt worden ist. Das Gericht legte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen fest. Die Tat geschah am 13. Oktober 2022.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1475) vom 16. Juni 2023