Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Wittenberg, OT Piesteritz
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund von „Sieg Heil“ Rufen und rassitischen Beleidigungen ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) beantragt worden ist. Das Gericht legte eine Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Monaten zur Bewährung fest. Die Tat geschah am 17. Juni 2020.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1475) vom 16. Juni 2023