Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Bitterfeld-Wolfen
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Hitlergrußes bei einer AfD-Demonstration ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Das Gericht legte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen fest. Die Tat geschah am 5. September 2022.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1475) vom 16. Juni 2023