Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)
Wittenberg
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 35-Jähriger Mann in der Lutherstadt eine Person mit Migrationsbiographie fremdenfeindlich mit den Worten „Scheiß Kanake“ beleidigt und mehrfach auf diese eingeschlagen habe. Es wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten festgesetzt. Die Tat geschah am 15. Juli 2022.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3417) vom 22. Dezember 2025


