Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Stadt Südliches Anhalt (OT Gröbzig), Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 37-jähriger Angeklagter u. a. mehrmals in der Öffentlichkeit „Sieg Heil“ gerufen hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ausgesetzt auf Bewährung. Die Tat geschah am 29. November 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3416) vom 22. Dezember 2025


