
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Zerbst (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 52-jährige Person die verbotene Parole „Deutschland erwache“ in einem Facebook-Kommentar verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. August 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2736) vom 20. Februar 2025