
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Köthen (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 45-jährige Person bei einem Karnevalsumzug den Hitlergruß gezeigt und zudem eine Hakenkreuzmaske getragen haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2736) vom 20. Februar 2025