Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Zerbst (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
Zerbst (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
23. November 2023
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Zeigens des Hitlergrußes am Rande einer Demonstration ein Strafbefehl wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erlassen worden ist. Die Tat geschah am 5. Juni 2023.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1795) vom 23. November 2023