Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
16. Juni 2023
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Malens von Hakenkreuzen über eine Haustür ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen festgelegt. Die Tat geschah im April 2022.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1608) vom 16. Juni 2023