• Rassistische Attacke auf Studentenwohnheim

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben bislang unbekannte Täter einen Angriff auf einen Studierendenwohnheim der Hochschule Anhalt verübt und dabei Scheiben der Eingangstür beschädigt und die Gegensprechanlage zerstört. Zeugen haben zudem wahrgenommen, dass dabei auch rassistische Parolen wie „Ausländer raus“ gefallen sein sollen. Von der Attacke kursierten auch Videos im Netz, offensichtlich gefilmt von Bewohnern des Heims. Die Polizei schätzt  den Sachschaden auf 1.500 Euro, der Staatsschutz ermittelt. Besonders brisant ist, dass am Hochschulstandort Köthen viele ausländische Studierende eingeschrieben sind, die damit konkret und explizit bedroht werden. 

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 300€.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2365) vom 8. August 2024

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 50€.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wurde auf dem Nikolaiplatz an einer Parkbank ein Hakenkreuz festgestellt, das offensichtlich mit einem blauen Kugelschreiber aufgetragen wurde. Das inkriminierte Symbol hatte dabei einen Umfang von ca. 4 mal 4 cm. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremen Graffitis mit bislang mindestens 20 Delikten registriert (mehr dazu hier…).    Foto: privatQuelle: eigener Bericht 

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200€.