• Rechtsextreme Aufkleber im öffentlichen Raum

    In Aken werden an der Dessauer Straße zwei rechtsextreme Aufkleber identifiziert. Bei dem Motiv mit der Aufschrift „Make Germany White again“ handelt es sich klar um eine rassistisch konnotierte Parole, die schon mehrmals in der Kleinstadt an der Elbe registriert wurde. Zudem ist die Ikonographie des Aufklebers durch die Farbkombination schwarz/weiß/rot geprägt, die in der Szene ideologisch aufgeladen ist und als Erkennungsmerkmal nach Innen und Außen fungiert. Das Motiv „Tradition statt Immigration“, visualisiert mit einem stilisierten DDR-Simsonmoped, bedient dabei im Kern den Kulturkampf von Rechts, deren deutungsmächtige Vertreterin die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestufte AfD ist. Das zeigt sich auch…

  • Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum

    Entlang der Dessauer Straße in Aken werden an sechs Orten Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ festgestellt. Das Motiv „Deutsch bleiben statt Mainstream“ versucht einerseits, alle gesellschaftspolitischen Diskurse aus dem demokratischen Spektrum, ganz gleich ob Debatten um Migration, Klimaschutz, Bildungspolitik oder Erinnerungskultur, zu diskreditieren. Zum anderen deuten die verwendeten Regenbogenfarben im Arrangement auf eine homophobe Motivation hin.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 500,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Kreuzung und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Mehrfamilienhaus und es entstand ein Sachschaden von € 500,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Parkanlage und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Haltestelle und es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.