Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Wittenberg

Wittenberg
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Zeigens des Hitlergrußes sowie „Sieg Heil“-Rufen und dem Beleidigen von Polizist:innen bei einer Montagsdemo ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §185 (Beleidigung) gesprochen worden ist. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Monaten auf Bewährung festgelegt. Die Tat geschah am 16. Mai 2022.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1608) vom 16. Juni 2023