Verurteilung wegen §86a, §223, §224 StGB
Coswig (Landkreis Wittenberg)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist. Eine 41 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt, gewürgt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juni 2018.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2366) vom 13. August 2024