Verurteilung wegen §130 StGB
Köthen
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §130 StGB (Volksverhetzung) gesprochen worden ist. Eine 55 Jahre alte Person soll einen antisemitischen Post mit dem Wortlaut „Drecks Juden, Scheiss Israel und Hamas, verpisst euch aus Deutschland Ihr Wichser“ bei Facebook verbreitet haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 14. Oktober 2023.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/4268) vom 10. Juni 2024