Verurteilung wegen § 86a
Dessau-Roßlau
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 54 Jahre alte Person soll den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 05. August 2023.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2366) vom 13. August 2024