Verurteilung wegen § 86a & §185 StGB
Wittenberg
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) gesprochen worden ist. Eine 42 Jahre alte Person soll einen Migranten beleidigt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 15. Juni 2023.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2366) vom 13. August 2024