Verurteilung wegen § 130, § 188 StGB
Osternienburger Land
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 130 (Volksverhetzung) und § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung) gesprochen worden ist. Eine 62 Jahre alte Person soll beleidigende und volksverhetzende Kommentare im Internet veröffentlicht haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen festgesetzt. Die Taten geschahen am 07. Oktober und 12. Dezember 2021.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2366) vom 13. August 2024