
Stadtrat kritisiert fehlende Überprüfung von AfD-Ortsbürgermeister mit Neonazivergangenheit
Michael Fricke hegt als SPD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Dessau-Roßlaus erneut Zweifel daran, ob die Überprüfung von Laurens Nothdurft (AfD) ausreichend gewesen ist. Der AfD-Ortsbürgermeister weist eine lupenreine Neonazivergangenheit auf, war führendes Mitglied der 2009 wegen Wesensverwandtschaft zur Hitlerjugend verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“, kurz HDJ (mehr dazu hier…). Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, ist Fricke nicht überzeugt davon, dass zur Prüfung der Integrität Nothdurfts allein der Umstand entscheidend sei, dass dieser nicht im Verfassungsschutzbericht stehe. Diese Antwort hatte er von der zuständigen Stadtverwaltung bekommen, nachdem er im Februar 2025 das Thema schon einmal im Stadtrat ansprach (mehr dazu hier…). Die MZ paraphrasiert das Meinungsbild des SPD-Politikers dazu mit den Worten: „Es sei festzustellen, dass die Verwaltung außer der Einsicht in den Verfassungsschutzbericht mit beschränktem Aussagewert gar nichts Sinnvolles zur Prüfung veranlasst habe, warf Fricke Oberbürgermeister Reck vor. Der reagierte – wie oft, wenn er angegriffen wird – mit einem Schulterzucken und keiner Erwiderung.“
Hintergrund ist der Umstand, dass für so genannte Ehrenbeamte, also auch Ortsbürgermeister und deren Stellvertreter, das Landes- und Bundesbeamtengesetz gelte. Im Bundesbeamtengesetz stehe demnach, dass Beamter nur werden könne, „wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. Das Landesbeamtengesetz schreibt vor: „Zur Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber diese erforderliche Berufungsvoraussetzung erfüllt, hat die Einstellungsbehörde alle ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen“.

Quellen: Mitteldeutsche Zeitung vom 12. Mai 2025; eigener Bericht