
Selbsternannte König von Deutschland zu Haftstrafe verurteilt
Dessau-Roßlau
Der Berufungsantrag des selbsternannten „Königs von Deutschland“ Peter Fitzek am Landgericht Dessau wird abgewiesen. Damit wird eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Wittenberg wegen Körperverletzung und Beleidigung aus dem Juli 2023 bestätigt. Dieses verurteilte Peter Fitzek zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe. Der Vorsitzende begründet dies damit, dass sich das Geschehen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit so abgespielt habe. Dabei sei es auch unerheblich, dass der Tritt gegen die Geschädigte H. nicht zweifelsfrei nachzuweisen war.
Den vollständigen Prozessbericht finden sie hier.

Foto: Projekt Gegenpart am 29.07.2024 in Dessau
Quelle: eigener Bericht