Rechtsextreme Instrumentalisierung einer Straftat
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat der AfD-Stadtrat Lutz Büttner via Facebook unter dem Titel „Ausländer schlagen in Kühnau feige und kriminell zu. Unser Sohn wurde von 7 Südländern zusammengetreten“ eine gefährliche Körperverletzung gegen seinen 18-jährigen Sohn öffentlich gemacht. Demnach sei der junge Mann in der Kleinkühnauer Straße gegen 01:45 Uhr von mehreren Personen attackiert worden und habe u. a. Verletzungen am Auge, im Gesicht und an einem Finger davongetragen. Dies Strafanzeige habe demnach ein Arzt am städtischen Klinikum gestellt, wo der Betroffene ambulant behandelt und dort auch von der Polizei vernommen worden wäre. Der AfD-Stadtrat hatte behauptet, dass nicht umgehend die Ermittlungen aufgenommen worden seien. Diesen Vorwurf wies die Polizei zurück und betonte zwei Tage nach der Tat, dass es bislang keine Hinweise darauf gebe, ob es sich bei den mutmaßlichen Tätern um Ausländer gehandelt habe. Zudem deute nach dem Stand der Ermittlungen nichts auf eine politische Motivation hin. Gut einen Monat nach dem Übergriff gab Lutz Büttner der MZ zu Protokoll, dass er nun für die Ergreifung der Täter eine Belohnung von € 500,00 ausgelobt habe, weil ihm die Ermittlungen nicht schnell genug vorangingen. Unter dem entsprechenden Post zur Belohnungsauslobung habe es zudem Aufrufe zur Selbstjustiz und für die Gründung einer Bürgerwehr gegeben. Auch dies hiesige AfD-Landtagsabgeordnete Nadine Koppehel instrumentalisierte die vermeintliche Tat auf ihrem Social-Media-Kanal mit der Überschrift „Versuchter Totschlag – Südländer schlagen zu!“. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom Verfassungsschutz als „erwiesenen rechtsextremistisch“ eingestuft.
Quellen: Mitteldeutsche Zeitung vom 04. Februar 2024; Mitteldeutsche Zeitung vom 05. Februar 2024; Mitteldeutsche Zeitung vom 01. März 2024; eigener Bericht