Chronik

Fotograf aus dem Querdenkermilieu zu Geldstrafe verurteilt

Dessau-Roßlau (Landgericht)

Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, ist ein 59-jähriger Mann vom Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 13 € verurteilt wurden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wittenberger, der (nach GegenPart-Informationen) dem Querdenkermilieu der Lutherstadt zuzurechnen ist, gegen das Kunsturheberrecht verstoßen hat. Der selbsternannte Pressefotograf und Filmemacher habe während der Dokumentation einer Anti-Corona-Demonstrationen, die jeweils montags in Wittenberg stattfanden (mehr dazu hier…), im September 2022 auch eine polizeiliche Maßnahme vor dem Wohnhaus des Ministerpräsidenten Reiner Haseloff gefilmt und später auf You Tube veröffentlicht. Damals zogen die Demos regelmäßig am Wohnhaus des CDU-Politikers vorbei. Auf der entsprechenden Videosequenz sei ein Polizeibeamter zu sehen. Laut dem Gericht müssten auch Polizeibeamten damit leben, bei versammlungsrechtlichen Veranstaltungen im öffentlichen Raum fotografisch oder videografisch abgelichtet zu werden. Für den Richter Oliver Kunze, sei das Filmen der polizeilichen Maßnahme aber nicht mehr Teil der Versammlung gewesen und deshalb nicht statthaft. Das sieht der Anwalt des Angeklagten Martin Kohlmann, laut MZ erwartungsgemäß anders: „Für mich liegt keine strafbare Handlung vor.“ Der Jurist Kohlmann ist jedoch nicht irgendein Anwalt sondern langjähriger rechtsextremer Aktivist. Es handelt sich bei ihm um den Gründer der rechtsextremen „Freien Sachsen“. Dabei dürfte es sich kaum um einen Zufall handeln, war Kohlmann doch auch schon bei Veranstaltungen der Verschwörungsideologischen Gruppe Reformation 2.0 zu Gast (mehr dazu hier…). Er vertritt unter anderem auch die rechtsterroristischen „Sächsischen Separatisten“ (mehr dazu hier…).
Der Angeklagte zeigte sich ob des Urteils uneinsichtig und beschwerte sich im Gerichtssaal lautstark darüber. Dafür wurde er vom Richter gerügt. Auch aus dem Publikum kam einschlägige Solidaritätsbekundungen. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht war überhaupt erst erforderlich geworden, weil der 59-jährige einer gegen ihn erstinstanzlich vom Amtsgericht Wittenberg verhängten Auflage nicht nachgekommen war. Die Parteien einigten sich im September 2023 auf eine Einstellung des Verfahrens, wenn er 400 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahle, was aber nicht passierte. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: Projekt GegenPart
Quellen: Mitteldeutsche Zeitung vom 30. April 2025
; eigener Bericht