Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein 45-jähriger Tatverdächtiger soll dabei in einem Supermarkt den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben.
Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein damals 15-jähriger Tatverdächtiger soll dabei an mehreren Fassaden Hakenkreuzschmierereien angebracht haben.
Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei im Schulunterricht "Sieg Heil" skandiert haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine damals 22-jähriger Tatverdächtiger soll dabei in einem Personenzug den verbotenen Hitlergruß gezeigt und "Sieg Heil" skandiert haben.
Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 24-jähriger Tatverdächtiger soll dabei bei einem Osterfeuer gegenüber Polizeibeamten "Heil Hitler" skandiert haben.
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine damals 14-jährige Person soll dabei im Schulunterricht den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 33-jähriger Tatverdächtiger soll dabei laut in der Öffentlichkeit hörbar das Lied "Sturmführer" der 2003 zur kriminellen Vereinigung erklärten Rechtsrockband "Landser" abgespielt haben.
Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 38-jähriger Angeklagter auf der Plattform Facebook die verbotene NS-Parole "Alles für Deutschland" eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 53-jähriger Tatverdächtiger soll dabei auf Social Media die inkriminierte NS-Parole „Alles für Deutschland“ gepostet haben.
Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 19-jähriger Angeklagter auf der Plattform TikTok einen "Sieg Heil"-Kommentar eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen.