Anklageerhebung wegen § 223 (Körperverletzung) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Dessau-Roßlau
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 223 (Körperverletzung) und 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein 16-jährige Person soll einen 18-jährigen Migranten verprügelt und zudem in einem Klassenchat Hakenkreuzbilder eingestellt haben. Die Tat geschah am 09. Dezember 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3286) vom 05. November 2025


