Chronik

Verwaltungsspitze stoppt Gremienfolge zu AfD-Antrag zur Arbeitspflicht für Asylbewerber:innen und Bürgergeldempfänger:innen

Dessau-Roßlau (Stadtrat)

Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat die Verwaltungsspitze das AfD-Anliegen, eine etwaige Arbeitspflicht für Asylbewerber:innen und Bürgergeldempfänger:innen auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen, vorerst gestoppt. Zur Begründung hieß es, dass der Inhalt dieser Fraktionsvorlage keinen Sachverhalt darstelle, der in die Zuständigkeit des Kommunalparlamentes falle. Die Vorsitzende des Sozialausschusses, Gabriele Perl (SPD), will den AfD-Antrag indes in ihrem Gremium behandelt wissen: „Ich scheue mich nicht davor.“ Eine knappe Mehrheit im Ausschuss sprach sich schließlich dafür aus, den AfD-Vorstoß zum Thema zu machen. Prinzipiell waren diesen Überlegungen laut MZ auch andere Ausschussmitglieder nicht abgeneigt. So gab Christoph Kaßner (Bündnis 90/Die Grünen) zu Protokoll, dass er dies seit Jahren für ein wichtiges Thema halte. Auch die Sozialbeigeordnete Eter Hachmann (SPD) hält die Idee „grundsätzlich für gut“. Sie sieht allerdings aufgrund rechtlicher Grundlagen und den Bedingungen in der Stadt Probleme für die Umsetzung. Dass im Bereich der Arbeitsgelegenheiten bereits viel laufe, bestätigte die Jobcenterchefin Ines Blaschczok der MZ. Bereits für 2026 seien wieder entsprechende Maßnahmen für ihre Kunden geplant.Sozialamtsleiterin Heike Paesold wies in der Ausschusssitzung darauf hin, dass Bürgergeldempfänger:innen und Asylbewerber:innen zwei unterschiedlichen Rechtskreisen (mehr dazu hier…) mit unterschiedlicher Finanzierung angehörten. Weshalb man beide nicht in einer Maßnahme beschäftigen könne. Der AfD-Ansatz funktioniert so also offensichtlich nicht. Gabriele Perl ist sich demnach sicher: „Wir müssen eine Diskussion führen über Geld und Strukturen“. Den Begriff der „Arbeitspflicht“ lehne sie allerdings ab, die gebe es laut Grundgesetzt überhaupt nicht.
Im Ergebnis wurde die Vorlage der AfD-Fraktion auch im Sozialausschuss mit drei Ja-, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen knapp abgelehnt.
Der AfD- Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 09. September 2025