
Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Kemberg (Landkreis Wittenberg)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 € erfolgte. Eine 66-jährige Person soll dabei einen gegen Migrant:innen gerichteten Videobeitrag auf Facebook rassistisch und fremdenfeindlich kommentiert haben. Die Tat geschah am 05. September 2022.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3132) vom 27. August 2025