Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Roitzsch (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
23. November 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Hakenkreuzbildes in einer WhatsApp-Gruppe ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Die Geldstrafe umfasst 75 Tagessätze. Die Tat geschah am 1. März 2021.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1795) vom 23. November 2023