Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Bitterfeld-Wolfen
13. Februar 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen des öffentlichen Tragens einer Hakenkreuztattoowierung ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Es wurde eine Geldstrafe im Umfang von 90 Tagessätzen festgelegt. Die Tat geschah am 28. Mai 2022.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1217) vom 13. Februar 2023