Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Dessau-Roßlau
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Vorzeigens rechtsextremer Tattoowierungen ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) beantragt worden ist. Das Gericht legte eine Freiheitsstrafe in Höhe von 8 Monaten zur Bewährung fest. Die Tat geschah am 12. Juni 2021.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1475) vom 16. Juni 2023