Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Coswig (Landkreis Wittenberg)
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Einstellens von Hakenkreuzbildern in einer WhatsApp-Gruppe ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgelegt. Die Tat geschah am 10. Oktober 2019.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1608) vom 16. Juni 2023