Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Raguhn-Jeßnitz (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund von „Sieg-Heil“-Kommentaren in einem Whatsapp-Chat ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Es wurde eine Geldstrafe im Umfang von 75 Tagessätzen festgelegt. Die Tat geschah am 13. Juli 2021.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1608) vom 16. Juni 2023