Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Coswig (Landkreis Wittenberg)
16. Juni 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund von Hakenkreuzbildern in einer WhatsApp-Gruppe ein Strafbefehl wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erlassen worden ist. Die Tat geschah am 10. Oktober 2019.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1608) vom 17. Juni 2023