Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Zerbst (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
23. November 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Profilbildes mit der NS-Losung „Deutschland erwache“ bei Facebook und Telegram ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Die Geldstrafe umfasst 135 Tagessätze. Die Tat geschah am 2. März 2021.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1795) vom 23. November 2023