Chronik

Verurteilung wegen §223 StGB (Körperverletzung)

Dessau-Roßlau
23. November 2023

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen eines Angriffes auf Protestierende und Hitlergrüßen sowie „Sieg Heil“-Rufen ein Urteil wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung) gesprochen worden ist. Es wurde eine Geldstrafe im Umfang von 90 Tagessätzen festgelegt. Die Tat geschah am 7. November 2021.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1798) vom 23. November 2023