
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Wittenberg
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 57-jährige Person auf der Plattform „You Tube“ ein Konterfei Adolf Hitlers eingestellt und dieses mit einem verherrlichendem Kommentar versehen haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 14. Mai 2024.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2736) vom 20. Februar 2025