Chronik

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Köthen (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 40-jährige Person auf der Plattform Facebook ein Hakenkreuzfoto eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 24. Oktober 2024.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2736) vom 20. Februar 2025