Chronik

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 46-jährige Person auf der Straße mehrmals „Heil Hitler“ gerufen haben. Es wurde eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2736) vom 20. Februar 2025