Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Wittenberg
Wittenberg
16. Juni 2023
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass aufgrund von „Sieg Heil“-Rufen ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen festgelegt. Die Tat geschah am 28. Dezember 2020.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/1608) vom 16. Juni 2023