Verurteilung wegen §86a StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 20 Jahre alte und eine 24 Jahre alte Person sollen auf offener Straße „Heil Hitler“ gerufen haben. Es wurde eine Verurteilung gemäß Jugendstrafrecht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 8. April 2023.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/4268) vom 10. Juni 2024