Chronik

Verurteilung wegen §86a StGB

Dessau-Roßlau / Internet

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 43 Jahre alte Person soll eine Fotomontage mit SS-Runen bei Facebook veröffentlicht haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 26. April 2021.

Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/4268) vom 10. Juni 2024